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2020 war geprägt von der weltweiten Pandemie­situation durch die Ausbreitung von Covid-19. Als Teil der Kontinuitäts­planung Heilmittel­versorgung des Bundes gewähr­leistete Zur Rose in enger Ab­sprache mit den Behörden eine best­mögliche Versorgungs­sicherheit mit Medika­menten für die Bevölke­rung. Die Coronakrise zeigte deutlich, dass die Digitali­sierung des Schweizer Gesundheits­wesens rückständig ist und dringender Moderni­sierungsbedarf besteht.

Entwicklungen im Medikamentenmarkt

Das Gesamtvolumen im Medikamentenmarkt betrug 2020 CHF 6.3 Mrd. Franken und nahm damit gegenüber dem Vorjahr um gut 3 Prozent zu.

Antrag auf Ausnahmebewilligung für den Versand rezeptfreier Notfall-, Erkältungs- und Grippearzneimittel während der Pandemie 

Als Teil der Kontinuitätsplanung Heilmittelversorgung des Bundes ist Zur Rose in der Verantwortung, für die Schweizer Bevölkerung eine bestmögliche Liefer- und Versorgungssicherheit mit Medikamenten zu gewähr­leisten. Seit Beginn der Pandemie fragten Kunden vermehrt danach, auch rezeptfreie Medikamente online bestellen zu können, was gemäss geltendem Recht in der Schweiz noch immer nicht möglich ist. Gleichzeitig wurde die Bevölkerung aufgrund der Ansteckungsgefahr angehalten, zu Hause zu bleiben.

Aus diesen Gründen beantragte Zur Rose beim Bundesrat und beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) am 23. März 2020 eine befristete Ausnahmebewilligung für den rezeptfreien Versand von OTC-Medikamenten zur Selbstmedikation bei Grippe- und Erkältungssymptomen. Mit Schreiben vom 16. April lehnten Gesundheits­minister Alain Berset und das BAG dieses Ersuchen unverständlicherweise ab: Behördlicherseits sehe man keine Veranlassung, das Verbot zum Versand von Arzneimitteln ohne ärztliche Verordnung durch notrecht­liche Bestimmungen aufzuheben. Die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln funktioniere gut und sei unter anderem dank der Hauslieferungen der öffentlichen Apotheken und Drogerien sichergestellt.

Im Juni hakte Nationalrat Marcel Dobler diesbezüglich mittels Interpellation beim Bundesrat nach und fragte, wie es die Regierung erkläre, dass Versandapotheken OTC-Medikamente nicht ohne Rezept an Kunden liefern dürfen, stationäre Apotheken die gleichen Dienstleistungen aber als Hauslieferdienst erbringen könnten. Die Antwort des Bundesrates vom 19. August lautete wie folgt: «Der Bundesrat anerkennt, dass die geltende Regelung des Hauslieferdienstes für Arzneimittel in der Praxis zu Disparitäten gegenüber der Regelung des Versandhandels führt.» Und weiter: «Der Bundesrat ist bereit, in diesem Zusammenhang eine bessere Abgrenzung des Versandhandels zum Hauslieferdienst auf Bundesebene zu prüfen, um unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.»

Digitalisierung des Gesundheits­wesens beschleunigen

Wie rückständig die Digitalisierung im Gesundheits­wesen ist, zeigte die Coronapandemie deutlich: Bestehende Medienbrüche und das Fehlen digitalisierter Prozesse erschwerten das Krisen­management und verhinderten eine effiziente Daten­übermittlung. Der Ruf nach mehr Digitalisierung im Gesundheits­wesen wurde lauter. Ein Schlüssel­element dafür ist das elektronische Rezept. Gleich zwei Motionen im eidge­nös­sischen Parlament beantragten im Berichtsjahr dessen flächen­deckende Einführung auch in der Schweiz. Der damit verbundene Nutzen für Patientinnen und Patienten ist offensichtlich: Das elektronische Rezept stellt die Leserlichkeit sicher, erhöht damit die Patienten­sicherheit und senkt Folgekosten aufgrund von Fehl­medi­kation. Zur Rose setzt sich dafür ein, dass das elektronische Rezept in der Schweiz verpflichtend eingeführt wird.

Faires System für Medikamentenpreise

Bei der Beratung der kostendämpfenden Massnahmen für das Gesundheits­wesen verwarf der Nationalrat in der Sondersession vom Frühjahr die Einführung eines Referenz­preissystems für patent­abgelaufene Arznei­mittel mit einer deutlichen Mehrheit von über zwei Dritteln. Obschon die regulierten Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel sowie Generika schon bisher regelmässig überprüft und gesenkt werden, sehen die Kosten­dämpfungs­pakete zusätzlich vor, die Preise und damit die Margen für Arznei­mittel neu zu regeln. Zur Rose begrüsst die Ablehnung des Referenz­preissystems und betont, dass bei der Neugestaltung des Preissystems einzelne Elemente nicht isoliert geregelt werden können, sondern Grössen wie Fabrikabgabe- und Generika­preise, leistungsorientierte Abgeltungen und Vertriebs­margen als zusammen­hängendes System zu betrachten sind. Eine Neudefinition muss unter Einbezug aller relevanten Akteure erfolgen, wobei insbe­sondere auch die Versorgung der über 150 000 chronisch kranken Menschen in der Schweiz sicher­zustellen ist, die auf Medikamente im mittel- bis hochpreisigen Segment angewiesen sind.