Segment Schweiz

2017 stiegen die Gesundheitskosten in der Schweiz erstmals auf CHF 10 000 pro Kopf der Bevölkerung. Nach wie vor verfügt die Schweiz damit über eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt. Wie eine signifikante Kostensenkung im Gesundheits­wesen zu erreichen ist, war deshalb auch 2018 ein politisches und mediales Dauerthema. Bezüglich der Senkung der Medikamentenkosten setzt sich Zur Rose weiterhin dafür ein, dass die bereits heute günstigeren Abgabekanäle von Medikamenten – der Versand und die ärztliche Selbstdispensation – nicht weiter gegenüber anderen Kanälen diskriminiert werden.

Marktumfeld

Entwicklung Medikamentenmarkt
Das Gesamtvolumen im Medikamentenmarkt belief sich 2018 auf CHF 6 Mrd., gemessen zu Fabrikabgabepreisen. Dies bedeutet eine Zunahme um 2.5 Prozent gegenüber dem Vorjahr, obwohl das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auch 2018 wiederum Preissenkungen vorgenommen und die Preise von 288 Originalpräparaten um durchschnittlich 19 Prozent gesenkt hat. Zusammen mit den bereits 2017 erfolgten Anpassungen wurden damit gemäss BAG Einsparungen von gut CHF 300 Mio. realisiert. Die Preissenkungen sind damit deutlich höher ausgefallen als ursprünglich angekündigt. Für 2019 ist die Preisüberprüfung des letzten Drittels von Arzneimitteln der Spezialitätenliste vorgesehen. Mit einem Anteil von 49.7 Prozent waren die Apotheken auch 2018 der bedeutendste Abgabekanal im Medikamentenmarkt. Der Absatz über die Offizin-Apotheken nahm mit 1.3 Prozent gegenüber dem Vorjahr leicht zu, während die Verkäufe im Versand annähernd konstant blieben.

Kostendämpfungsprogramm auf Basis Expertenbericht
Bezugnehmend auf den Expertenbericht 2017 und die darin vorgeschlagenen Massnahmen, verabschiedete der Bundesrat im März ein Kostendämpfungs­programm. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) erhielt den Auftrag, die Massnahmen in zwei Etappen zu prüfen. Ein erstes Mass­nahmenpaket schickte es im September 2018 mit Frist bis Ende Jahr in die Vernehmlassung. Zur Rose begrüsst, dass darin ein Experimentierartikel vorgesehen ist, der es erlauben wird, kostendämpfende Pilotprojekte – bei­spielsweise in Zusammenarbeit mit Krankenversicherern – schneller und unbürokratischer umzusetzen. Von Relevanz für Zur Rose ist auch das vorgeschlagene Referenzpreissystem: Dieses legt für patentabgelaufene Arzneimittel wirkstoffgleicher Medikamente einen von der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) maximal zu vergütenden Referenzpreis fest, mit dem Ziel, das Preisniveau von Arzneimitteln zu senken und die Generika­substitution zu erhöhen. Aus Sicht von Zur Rose beinhaltet das vorgesehene System jedoch eine Überregulierung. Ob die angestrebte Zielsetzung damit erreicht werden kann, ist aus verschiedenen Gründen fragwürdig. Zur Rose hat sich in der Vernehmlassung ablehnend zur Einführung eines Referenz­preis­systems geäussert und sich stattdessen für eine Öffnung des regulatorischen Umfelds hin zu mehr Wettbewerb ausgesprochen.

Vertriebsmargensenkung
Eine dämpfende Wirkung auf die Medikamentenpreise erhofft sich das BAG zudem von der Senkung der Vertriebsmargen auf Arzneimittel nach Artikel 38 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Ziele der Anpassung sind laut BAG die Verminderung von negativen Anreizen bei der Abgabe und beim Verkauf von Arzneimitteln und die Förderung der Abgabe von Generika. Im September eröffnete das Amt die Vernehmlassung für zwei alternative Vorschläge. Die Inkraftsetzung der neuen Regelung ist per 1. Juli 2019 für neu zugelassene und per 1. Dezember 2019 für alle übrigen rezeptpflichtigen Medikamente vorgesehen. Auch im Vernehmlassungsverfahren zur Vertriebs­margensenkung hat sich Zur Rose ablehnend geäussert, da eine solche die bereits heute günstigen Abgabekanäle von Arzneimitteln gegenüber anderen Marktteilnehmern erneut und zusätzlich benachteiligt.

Revidiertes Heilmittelrecht
Das revidierte Heilmittelgesetz (HMG) sowie die Verordnung über die Arzneimittel (VAM) traten per 1.1.2019 in Kraft. Im Sinne einer Vereinfachung der Selbstmedikation wurden anlässlich der Revision des HMG die von Swissmedic festgelegten Abgabekategorien von Arzneimitteln neu definiert: Kategorie C (nicht rezeptpflichtig, Abgabe nach Fachberatung durch Medizinalperson) wurde aufgehoben, und die darin enthaltenen Medikamente wurden auf die Kategorien B (Abgabe auf ärztliche Verschreibung) und D (nicht rezeptpflichtig, Abgabe nach Fachberatung) verteilt. Von den rund 650 bisher in der Kategorie C enthaltenen Arzneimitteln wurden mit Behörden­entscheid vom November 15 Prozent der Kategorie B und 85 Prozent der Kategorie D zugeordnet. In einem weiteren Schritt erfolgte im Dezember 2018 eine Verschiebung von rund 100 Arzneimitteln der Kategorie D zur Kategorie E (frei verkäufliche Produkte). Das Erfordernis eines elektronischen Rezepts für den Versand von nicht rezeptpflichtigen Medikamenten (OTC-Produkten) wird mit der neuen Zuteilung noch paradoxer, und der Versand als Abgabe­kanal wird zusätzlich diskriminiert. Zur Rose verstärkte im Berichtsjahr deshalb die diesbezügliche Informations- und Aufklärungsarbeit.