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Unter dem Leitmotiv «Mehr Fortschritt wagen» hat die neue deutsche Bundes­regierung für das Gesundheits­wesen eine regel­mässig fort­geschriebene Digitali­sierungs­strategie vereinbart, deren Fokus auf der Lösung von Versorgungs­problemen und der Nutzer­zentrierung liegt. Auch die Tele­medizin wird weiter ausgebaut und soll nun «regelhaft» ermöglicht werden. Im Rahmen des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG)wurde die Abrechen­barkeit von Video­sprech­stunden auf 30 Prozent erhöht. Für die 2022 fort­laufende E-Rezept-Testphase in Deutschland wurden im Januar 2022 durch die Gesellschafter der gematik Qualitäts­kriterien definiert. An die Testphase schliesst sich die flächen­deckende Einführung an.

Marktwachstum in Deutschland 1,2

Europas grösster Medikamenten­markt Deutschland stieg 2021 um 7.3 Prozent auf EUR 54 Mrd. Der Marktanteil der Apotheken beläuft sich auf 86 Prozent. Der übrige Umsatz­anteil von 14 Prozent wird über Spitäler und Kliniken generiert. Im Apotheken­kanal beträgt der Versandanteil mit rezept­pflichtigen Arznei­mitteln knapp 0.7 Prozent 3, während sich der Versandanteil mit rezeptfreien Arzneien auf 23.2 Prozent beläuft. Der Apotheken­umsatz mit rezept­pflichtigen Arzneimitteln stieg im Jahr 2021 um 8.7 Prozent auf EUR 38.8 Mrd., im Bereich der rezeptfreien Präparate erhöhte er sich um 1.7 Prozent auf EUR 5.6 Mrd. Der Umsatz von rezeptfreien Produkten aus dem Apotheken­versand­handel stieg um fast 3.6 Prozent und liegt im Jahr 2021 bei EUR 2.6 Mrd.

1 IQVIA™ Marktbericht, Entwicklung des deutschen Pharmamarktes im Jahr 2021
2 Insight Health, OTC Pharmacy market development December 2021
3 Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Finanzergebnisse der GKV 1. – 3. Quartal 2021 (KV45)

Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

Am 6. Mai 2021 beschloss der Deutsche Bundestag mit Zustimmung der Regierungs­fraktionen ein weiteres Digitalisierungs­gesetz im Gesundheits­bereich. Mit dem DVPMG wird unter anderem die Abrechenbarkeit von Video­sprech­stunden auf 30 Prozent erhöht. Zudem werden die Kassen verpflichtet, ein digitales Authenti­fizierungs­verfahren für die Video­sprech­stunde festzulegen. Dadurch werden Hürden zur Nutzung von Video­sprech­stunden, wie das Vorzeigen der elektronischen Gesundheits­karte per Video oder nachträglich in der Praxis, entfallen.

Koalitionsvertrag in Deutschland

Der Koalitionsvertrag der Parteien SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP vom 7. Dezember 2021 setzt einen starken Fokus auf die Digitalisierung im Gesundheits­wesen. Dazu zählt die beschleunigte Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezepts sowie deren nutzen­bringende Anwendung. Auch telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil- und Hilfsmittel­verordnungen sowie Video­sprech­stunden, Telekonsile, Telemonitoring und die tele­notärztliche Versorgung sollen regelhaft ermöglicht werden. Zudem soll das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken novelliert werden, um pharmazeutische Dienst­leistungen besser zu honorieren und Effizienz­gewinne innerhalb des Finanzierungs­systems zu nutzen.

Einführung des elektronischen Rezepts

Am 20. Dezember 2021 gab das Bundes­ministerium für Gesundheit (BMG) die Verlängerung der E-Rezept-Testphase in Deutschland bekannt. Der kontrollierte Test- und Pilotbetrieb wurde damit über den 1. Januar 2022 hinaus schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet, da der technische Prozess laut Rück­meldungen von Leistungs­erbringern und Leistungs­trägern ans BMG bis zum damaligen Zeitpunkt noch nicht hinreichend erprobt war. Die flächen­deckende technische Verfügbarkeit war gemäss § 360 Absatz 1 Sozialgesetzbuch V Grund­voraus­setzung für die verpflichtende Einführung des E-Rezepts zum 1. Januar 2022. Die Gesellschafter der gematik beschlossen am 26. Januar 2022, die fortlaufende E-Rezept-Testphase zu intensivieren und definierten entsprechende Qualitäts­kriterien. So sollen mindestens 30­ 000 E-Rezepte erfolgreich abgerechnet werden. An die Testphase schliesst sich die flächen­deckende Einführung in Deutschland an.