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Neben dem Management der Covid-Krise blieb die Diskussion über kosten­dämpfende Mass­nahmen im Gesundheits­wesen 2021 ein Fokusthema der Gesundheits­politik. Mit dem Ständerat verwarf auch die zweite Parlaments­kammer den Vorschlag für ein Referenz­preis­system. Gleich zwei parlamen­tarische Vorstösse fordern derzeit die Einführung des elektronischen Rezepts. Und im November kündigte der Bundesrat in seinem Bericht zum Postulat Stahl an, dass der rezeptfreie Versand nicht verschreibungs­pflichtiger Arzneimittel (OTC-Versand) auch in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden kann.

Entwicklungen im Medikamentenmarkt

Das Gesamtvolumen im Medikamentenmarkt betrug 2021 CHF 6.6 Mrd. und nahm damit gegenüber dem Vorjahr um gut 4 Prozent zu.

Neugestaltung des Preissystems für Medikamente

Nachdem bereits der Nationalrat im Berichtsjahr den Vorschlag zur Einführung eines Referenz­preis­systems für patent­abgelaufene Arzneimittel abgelehnt hatte, wurde dieser im Dezember auch vom Ständerat verworfen. Zur Rose betonte 2021 erneut, dass bei der Preisgestaltung für Medikamente die Elemente Fabrikabgabe- und Generikapreise sowie leistungs­orientierte Abgeltungen und Vertriebsmargen als ein zusammen­hängendes Ganzes zu betrachten sind. Eine faire Preisgestaltung und eine qualitativ einwandfreie Versorgung wären nicht mehr möglich, wenn die Vertriebsmarge isoliert und undifferenziert angepasst würde. Ein zukunfts­taugliches Preissystem muss insbesondere im Bereich der mittel- bis hochpreisigen Medikamente kostendeckend sein, soll es die Versorgung der chronisch kranken Menschen in der Schweiz nicht gefährden, die häufig auf Medikamente dieses Preissegments angewiesen sind.

Einführung des elektronischen Rezepts zügig vorantreiben

Das elektronische Rezept ist ein zentrales Element der Digitalisierung im Gesundheits­wesen. Momentan ist in beiden Räten eine Motion hängig, welche die Einführung des elektronischen Rezepts in der Schweiz zum Ziel hat. Zur Rose begrüsst diese Vorstösse und setzt sich für die verpflichtende und flächen­deckende Einführung des elektronischen Rezepts ein, denn dessen Vorteile für Patienten sowie für das gesamte Gesundheits­system liegen auf der Hand: Es erhöht die Patienten­sicherheit, indem es fehler­anfällige Medienbrüche überwindet und Rezept­fälschungen sowie Folgekosten aufgrund von Fehlmedikation vermeidet.

Liberalisierung des Versands nicht rezeptpflichtiger Medikamente

Im November brachte die Publikation des Bundesrats­berichts zum Postulat von Nationalrat Jürg Stahl Bewegung in die Diskussion zur Liberalisierung des OTC-Versands. Noch im April 2020 hatte der Bundesrat einen Antrag von Zur Rose auf eine Ausnahme­bewilligung zum rezeptfreien Versand von Notfall-, Erkältungs- und Grippemitteln während der Pandemie abgelehnt. Im November 2021 hielt er in seinem Bericht fest, dass der rezeptfreie OTC-Versand unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden kann: «Mit der Verbreitung neuer Technologien, mit dem Online-Handel und mit zunehmender Qualität und Sicherheit von IT-unterstützten Lösungen und Software können heute innovative Verfahren in Betracht gezogen werden, die anstelle des ärztlichen Rezepts die Qualität der Betreuung und die Patienten­sicherheit beim Versandhandel gewährleisten können. Die Covid-19-Krise hat die technologische Entwicklung und den Einsatz solcher Verfahren im Gesundheits­wesen erheblich beschleunigt. Die digitale Nutzung und die Telemedizin haben erwiesener­massen an Bedeutung gewonnen.»1 Eine Vernehmlassung zur Änderung des Heilmittel­gesetzes (HMG) ist bis Anfang 2023 vorgesehen.

1 Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 19.3382 Stahl vom 22. März 2019: Versandhandel mit nicht­verschreibungs­pflichtigen Arzneimitteln, 24. November 2021.