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Neben dem Management der Covid-Krise blieb die Diskussion über kostendämpfende Massnahmen im Gesundheitswesen 2021 ein Fokusthema der Gesundheitspolitik. Mit dem Ständerat verwarf auch die zweite Parlamentskammer den Vorschlag für ein Referenzpreissystem. Gleich zwei parlamentarische Vorstösse fordern derzeit die Einführung des elektronischen Rezepts. Und im November kündigte der Bundesrat in seinem Bericht zum Postulat Stahl an, dass der rezeptfreie Versand nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel (OTC-Versand) auch in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden kann.
Entwicklungen im Medikamentenmarkt
Das Gesamtvolumen im Medikamentenmarkt betrug 2021 CHF 6.6 Mrd. und nahm damit gegenüber dem Vorjahr um gut 4 Prozent zu.
Neugestaltung des Preissystems für Medikamente
Nachdem bereits der Nationalrat im Berichtsjahr den Vorschlag zur Einführung eines Referenzpreissystems für patentabgelaufene Arzneimittel abgelehnt hatte, wurde dieser im Dezember auch vom Ständerat verworfen. Zur Rose betonte 2021 erneut, dass bei der Preisgestaltung für Medikamente die Elemente Fabrikabgabe- und Generikapreise sowie leistungsorientierte Abgeltungen und Vertriebsmargen als ein zusammenhängendes Ganzes zu betrachten sind. Eine faire Preisgestaltung und eine qualitativ einwandfreie Versorgung wären nicht mehr möglich, wenn die Vertriebsmarge isoliert und undifferenziert angepasst würde. Ein zukunftstaugliches Preissystem muss insbesondere im Bereich der mittel- bis hochpreisigen Medikamente kostendeckend sein, soll es die Versorgung der chronisch kranken Menschen in der Schweiz nicht gefährden, die häufig auf Medikamente dieses Preissegments angewiesen sind.
Einführung des elektronischen Rezepts zügig vorantreiben
Das elektronische Rezept ist ein zentrales Element der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Momentan ist in beiden Räten eine Motion hängig, welche die Einführung des elektronischen Rezepts in der Schweiz zum Ziel hat. Zur Rose begrüsst diese Vorstösse und setzt sich für die verpflichtende und flächendeckende Einführung des elektronischen Rezepts ein, denn dessen Vorteile für Patienten sowie für das gesamte Gesundheitssystem liegen auf der Hand: Es erhöht die Patientensicherheit, indem es fehleranfällige Medienbrüche überwindet und Rezeptfälschungen sowie Folgekosten aufgrund von Fehlmedikation vermeidet.
Liberalisierung des Versands nicht rezeptpflichtiger Medikamente
Im November brachte die Publikation des Bundesratsberichts zum Postulat von Nationalrat Jürg Stahl Bewegung in die Diskussion zur Liberalisierung des OTC-Versands. Noch im April 2020 hatte der Bundesrat einen Antrag von Zur Rose auf eine Ausnahmebewilligung zum rezeptfreien Versand von Notfall-, Erkältungs- und Grippemitteln während der Pandemie abgelehnt. Im November 2021 hielt er in seinem Bericht fest, dass der rezeptfreie OTC-Versand unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden kann: «Mit der Verbreitung neuer Technologien, mit dem Online-Handel und mit zunehmender Qualität und Sicherheit von IT-unterstützten Lösungen und Software können heute innovative Verfahren in Betracht gezogen werden, die anstelle des ärztlichen Rezepts die Qualität der Betreuung und die Patientensicherheit beim Versandhandel gewährleisten können. Die Covid-19-Krise hat die technologische Entwicklung und den Einsatz solcher Verfahren im Gesundheitswesen erheblich beschleunigt. Die digitale Nutzung und die Telemedizin haben erwiesenermassen an Bedeutung gewonnen.»1 Eine Vernehmlassung zur Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) ist bis Anfang 2023 vorgesehen.
1 Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 19.3382 Stahl vom 22. März 2019: Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln, 24. November 2021.