Segment DeutschlandMarktumfeldGeschäftsentwicklung

Mitte 2020 wird das elektronische Rezept deutschlandweit eingeführt. Die Gematik hat bis Ende Juni Zeit, die erforderlichen Spezifikationen und Zulassungs­verfahren zu schaffen, damit ärztliche Verordnungen für verschreibungs­pflichtige Arzneimittel in elektronischer Form übermittelt werden können. Zudem verabschiedete der Bundestag im November 2019 das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation. Die Umsetzung von innovativen Lösungen in diesem Bereich ist ein wesentlicher Bestandteil der Kooperation von DocMorris mit dem Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands.

Marktwachstum in Deutschland 1
Europas grösster Medikamentenmarkt Deutschland stieg 2019 um 7 Prozent auf EUR 46.4 Mrd. Der Marktanteil der Apotheken beläuft sich auf 86 Prozent. Der übrige Umsatzanteil von 14 Prozent wird über Spitäler und Kliniken generiert. Im Apothekenkanal beträgt der Versand­anteil mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln knapp 1 Prozent 2, während sich der Versandanteil mit rezeptfreien Arzneien auf 19.4 Prozent beläuft. Der Apothekenumsatz mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln stieg um 7.2 Prozent auf EUR 33 Mrd.; im Bereich der rezeptfreien Präparate erhöhte er sich um 1.5 Prozent auf EUR 5.2 Mrd. Der Umsatz mit rezeptfreien Produkten aus dem Apothekenversandhandel stieg um fast 6 Prozent auf EUR 1.9 Mrd. Davon sind OTC mit 51 Prozent die Produktsparte mit dem höchsten Umsatzanteil, gefolgt von Gesundheitsmitteln, auf die ein Anteil von 27 Prozent entfällt.

1 IQVIA™ Marktbericht, Entwicklung des deutschen Pharmamarktes im Jahr 2019

2 Bundesministerium für Gesundheit: Finanzergebnisse der GKV 1.– 3. Quartal 2019 (KV45)

 

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
Die EU-Kommission hatte bereits im November 2013 mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens an die deutschen Behörden ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Nach Auffassung der Kommission schränkt das System fester Preise bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach den deutschen Rechtsvorschriften (Arzneimittelgesetz) die Möglichkeiten der Apotheken ein, Preisnachlässe zu gewähren, und beeinträchtigt demzufolge den Handel zwischen den EU-Ländern. Solche nationalen Vorschriften stellen somit einen Verstoss gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs (Artikel 34 bis 36 AEUV) dar. Die Einschätzung der Kommission wurde mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Deutsche Parkinson-Vereinigung im Oktober 2016 bestätigt. Deutschland wurde aufgefordert, seine Rechtsvorschriften unverzüglich mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen. Da Deutschland dieser Aufforderung nicht nachgekommen war, beschloss die Kommission im März 2019, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die Bundesrepublik zu übermitteln.

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
Im August 2019 trat das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft. Die offizielle deutschlandweite Einführung des E-Rezepts ist für Mitte 2020 geplant. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde die Selbstverwaltung, bestehend aus den gesetzlichen Krankenkassen, der kassenärztlichen Vereinigung sowie dem Deutschen Apothekerverband, verpflichtet, innerhalb von sieben Monaten die notwendigen Regelungen für die Verwendung des E-Rezepts auf Basis der Telematikinfrastruktur zu schaffen. Es sollen insbesondere die Regelungen angepasst werden, die bislang die Verordnung von Arzneimitteln ausschliesslich in Papierform vorsehen. Die Gematik hat bis zum 30. Juni 2020 die Massnahmen durchzuführen, die notwendig sind, damit ärztliche Verordnungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel in elektronischer Form übermittelt werden können.

Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
Im Juli 2019 verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, ist in der laufenden Legislaturperiode somit beendet. Bezüglich der weiterhin geplanten Untersagung von Patienten-Boni durch EU-ausländische Versandapotheken befindet sich der Bundesgesundheitsminister in der Abstimmung mit der EU-Kommission – bis zur Erstellung des Geschäftsberichts lag noch keine offizielle Reaktion vor. Damit wird der europarechtlichen Einordnung des Gesetzesvorhabens hinsichtlich des EuGH-Urteils von 2016 und des bereits gegen Deutschland laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens zur Bonusthematik Rechnung getragen. Die EU-Kommission wird unter dieser Massgabe, wie auch ihr Handeln im Vertragsverletzungsverfahren gezeigt hat, die europarechtliche Kompatibilität prüfen. Solange ihre Bewertung noch aussteht, ruht auch das weitere Gesetzgebungsverfahren in Deutschland. Sollte es nicht zu einer gemeinsamen Lösung kommen, kann die EU-Kommission das Verfahren auch ohne weitere Zwischenschritte an den EuGH verweisen.

Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
Der Bundestag verabschiedete im November 2019 das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation. Apotheken müssen sich damit bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen haben. Damit ist auch die Verpflichtung der Apotheken verbunden, im Rahmen der Arzneimitteltherapiesicherheit die Aktualisierung des elektronischen Medikationsplans vorzunehmen. Das Gesetz zielt ausserdem auf die Stärkung der Telemedizin ab, unter anderem durch die Vereinfachung der Durchführung von Videosprechstunden. Die Kombination aus Tele-Arzt, E-Rezept und Online-Apotheke ermöglicht somit erstmals eine vollständig digitale Versorgung von Patienten.